TERMINE & KOSTEN
Terminvergabe

Termine werden nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Grundsätzlich können Sie Termine mit uns via Telefon und Email oder aber bei Folgeterminen persönlich in unserer Praxis vereinbaren. Im Falle einer kurzfristigen Terminabsage bitten wir Sie, uns dies telefonisch mitzuteilen. Somit geben Sie uns die Möglichkeit, den Termin auch bei laufendem Praxisbetrieb weiter vergeben zu können. Wir behalten uns vor, Termine, welche nicht innerhalb von 24 Stunden vor Terminbeginn abgesagt werden, in Rechnung zu stellen. Bei der Erstkonsultation (u.U. auch bei neu auftretenden Beschwerden) empfiehlt sich zur gründlichen Anamnese und Untersuchung meist ein sechzigminütiger Termin. Sind Anschlusstermine vonnöten, muss individuell entschieden werden, welche Zeiteinheit und welches Zeitintervall zwischen den Terminen sinnvoll ist. I.d.R. ist eine Dreiviertelstunde ausreichend. Erscheinen Sie bitte zur ersten Behandlung ein paar Minuten früher. So können alle Formalitäten in Ruhe erledigt werden. Wir bemühen uns, Ihnen einen zeitnahen Termin zu ermöglichen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es in Abhängigkeit von der Terminnachfrage dennoch zu Wartezeiten kommen kann.

Bitte denken Sie daran, zum Termin ein ausreichend großes Handtuch, bequeme Unterwäsche (bei Männern eng anliegende Unterhosen) und bereits vorhandene Befunde (z.B. Röntgenbilder, Laborwerte oder Arztberichte) mitzubringen.



Wer übernimmt die Kosten?

Möglichkeit 1 - Heilpraktikerrechnung:
Als Heilpraktiker haben wir die Berechtigung zur Primärversorgung, d.h. der Patient kann uns ohne vorherigen Kontakt zu einem Arzt unmittelbar aufsuchen. Die Rechnung wird durch den Patienten beglichen, welcher dann mit seiner Kasse (Privatversicherung, Beihilfe, Post oder Heilpraktikerzusatzversicherung) abrechnet. Wir rechnen nach der GebüH ab und berechnen i.d.R. lediglich die Beihilfesätze. Eine Kostenübernahme zu 100% durch den Versicherer kann nicht garantiert werden. Es ist daher sinnvoll, vor Behandlungsbeginn die vertraglich vereinbarte Erstattung mit dem Versicherer zu klären.

Möglichkeit 2 – Anteilige Kostenrückerstattung durch zahlreiche gesetzliche Krankenkassen:
Seit 2012 nehmen immer mehr gesetzliche Krankenkassen die Osteopathie in ihren Leistungskatalog auf. Eine aktuelle Übersicht finden Sie hier.

Meist benötigt der Patient zur Inanspruchnahme eine sog. formlose ärztliche Veranlassung, welche er dann gemeinsam mit der Rechnung bei seiner Krankenversicherung zur anteiligen Rückerstattung einreicht.

Möglichkeit 3 – Selbstzahler:
Natürlich können Sie die Gesamtkosten auch selbst tragen. Sprechen Sie uns gerne darauf an!


Gutscheine
Natürlich können Sie bei uns auch Gutscheine für Osteopathie zum Verschenken erhalten.